


Landgericht
Der Landgerichtsbezirk Wuppertal umfasst die Bezirke des Amtsgerichts Mettmann , des Amtsgerichts Remscheid
, des Amtsgerichts Solingen
, des Amtsgerichts Velbert
und des Amtsgerichts Wuppertal
. Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst ebenso die Gemeinden Erkrath, Haan, Wülfrath und Heiligenhaus.
Zuständig für den Landgerichtsbezirk Wuppertal ist die Staatsanwaltschaft Wuppertal und als Mittelbehörde das Oberlandesgericht Düsseldorf
.
Amtsgericht
Das Amtsgericht Wuppertal ist zuständig für die kreisfreie Stadt Wuppertal. Der Amtsgerichtsbezirk Wuppertal entspricht dem Stadtbezirk der Stadt Wuppertal.
Das Amtsgericht Wuppertal gehört zum Bezirk des Landgerichts Wuppertal und des Oberlandesgerichts Düsseldorf
.
Arbeitsgericht
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz der beklagten Partei. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Wuppertal umfasst folgende Städte beziehungsweise Gemeinden:
Stadt Remscheid, Stadt Wuppertal, Gemeinde Heiligenhaus, Gemeinde Hückeswagen, Gemeinde Radevormwald, Gemeinde Velbert, Gemeinde Wülfrath. Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Wuppertal befindet sich beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf .