Zum bestmöglichen Schutz der Gesundheit der Bediensteten, der Verfahrensbeteiligten und der Besucher des Justizzentrums Wuppertal gelten beim Land, Amts- und Arbeitsgericht Wuppertal besondere Regelungen, die den Publikumsverkehr regulieren und das Infektionsrisiko für jeden gering halten sollen.

I. Allgemeine Regeln

Erweiterte Öffnungszeiten

 

Zur Entzerrung des Publikumsverkehrs öffnen die Gerichte bis auf Weiteres montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr (bei andauernden öffentlichen Sitzungen ggfs. auch länger).

 

Öffentliche Sitzungen

Der Zutritt ist für Prozessbeteiligte und die Öffentlichkeit frei. In die einzelnen Sitzungssäle erhalten Zuschauer im Rahmen der reduzierten Sitzplatzkapazitäten Einlass. Während der Verhandlungen bestimmen der bzw. die Vorsitzende über etwaige Abweichungen von den allgemeinen Regelungen.

Persönliche Vorsprache

Die persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Terminvereinbarung oder in Eilfällen möglich. Hierzu soll unmittelbar die jeweils zuständige Stelle kontaktiert werden, die sich entweder aus vorherigen gerichtlichen Schreiben ergibt oder über die Telefonzentrale 0202/498-0 erreicht werden kann.

Dokumentation des Besuchs

Zurzeit werden die Namen und Anschriften aller Gerichtsbesucher auf freiwilliger Basis erfasst. Diese Datenerfassung ermöglicht der Gesundheitsbehörde bei Bedarf eine Nachvollziehung von Kontaktpersonen. Zur Datenerfassung sind alle Bediensteten des Gerichts befugt. Die Daten werden in einfacher schriftlicher Form erfasst, nicht in einem elektronischen System gespeichert, in der Abteilung für Justizverwaltungssachen in Sammelordnern aufbewahrt und nach Ablauf von einem Monat vernichtet. Alle Daten werden nur auf Anforderung einer Gesundheitsbehörde dieser zum Zwecke der Nachverfolgung von Kontaktpersonen nach §§ 16 und 25 Infektionsschutzgesetz zur Verfügung gestellt.

Sonstige Anliegen

Alle Anträge und Eingaben sollen – soweit rechtlich zulässig – schriftlich, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Schriftstücke sind – sofern sie nicht per Post versandt werden – in den auf dem Vorplatz befindlichen Nachtbriefkasten einzuwerfen. Wichtige Detailinformationen und zuständige Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Gerichts:

www.lg-wuppertal.nrw.de (Landgericht)

www.ag-wuppertal.nrw.de (Amtsgericht)

www.arbg-wuppertal.nrw.de (Arbeitsgericht)

 

II. Verhaltensregeln in den Gerichtsgebäuden:

stop

Kein Zutritt für Personen - mit Symptomen einer Corona-Erkrankung (insbesondere Fieber oder sonstige Anzeichen einer starken Erkältung) oder - mit engem persönlichem Kontakt zu einer Corona-infizierten Person innerhalb der jeweils letzten 14 Tage

abstand

Zu anderen Personen mind. zwei Meter Abstand halten!

einzeln

In die Eingangsschleusen, Dienstzimmer und Sitzungssäle nur einzeln eintreten!

pfeile

Die eingerichtete Wegeführung in den Gebäuden beachten!

aufzug

Kapazitätsbegrenzung in den Aufzügen (je nach Größe max. 1 oder max. 2 Personen) beachten!

maske

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist erwünscht!